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Funksprechzeugnis SRC/UBI, 15.-17. Oktober 2010yachtacademy logo copy

-kombinierter Unterricht für beide Funkzeugnisse!

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I. Das SRC gilt für die Seewassderstraßen und auf hoher See, das UBI gilt für alle Binnenwasserstraßen und Seen.

Für die Funkausbildung werden wie in den Prüfungen die Geräte ICOM M 503 / DS 100 und ICOM M505 eingesetzt.

Bereits seit 2005 ist der Besitz eines Seefunkzeugnisses für jeden Skipper vorgeschrieben, der ein entsprechend ausgerüstetes Schiff führt.  Seit Anfang 2010 wird der Besitz von den Wasserschutzpolizeien intensiv kontrolliert.

 

Achtung

Nur noch bis Ende 2010 erfolgt die Prüfung nach dem bisherigen Verfahren, ab 01.11.2011 erfolgt die Prüfung im so genannten Multiple-Choice-Verfahren. Die Lösung der SRC/UBI-Prüfungaufgaben wird als schwerer empfunden. Es müssen 90% der Lösungen erreicht werden. Eine mündliche Prüfung gibt es nicht mehr!

 

Voraussetzungen

  • Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei), mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW-Betriebszeugnisses II (wenn bereits vorhanden)

Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim jeweiligen Prüfungsausschuss vorliegen.

 

Kursgebühren

125,00 € zzgl. Lermaterial, amtliche Prüfungsgebühren (ca. 82,00 €) und Nebenkosten für Prüfer (ca. 3,00-5,55 €).

Unsere nächsten Kurse

Volkshochschule Henstedt-Ulzburg e. V., Hamburger Str. 24a, 24558 Henstedt-Ulzburg; 15.-17.Oktober 2010

 

Unser Team freut sich auf Sie!

 

Auswahl und Anmeldung zu den Kursen

 

Amtliche Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kostet eine SRC-Prüfung ca. 82,- €. Bei Wiederholung verringert sich der Betrag.

Ablauf der Prüfung

1. Der Fragenkatalog für das SRC enthält 257 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen gefordert. Es sind max. 45 Punkte erreichbar. Bei 45-36 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 35-32 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 31-0 Punkten hat man nicht bestanden.
Der Fragenkatalog SRC ist beim PA Bremen im Download und die Fragebögen sind zum Üben im Buchhandel erhältlich.

2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer  Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.

3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.

Die Seefunk-Texte sind beim PA Bremen im Download erhältlich. Dazu gibt es die passenden Funkvokabeln als Wörterbuch im Download.

4. Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.

lfd. Nr.
AB
1
Controller editieren und Senden eines Notalarms Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
2
Aussenden einer Notmeldung Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
3
Beenden des Notverkehrs Aufhebung eines Fehlalarms
4
Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen

5. sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache.

Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.

Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.